Er entschuldigte dies mit der Erklärung, seine Bürokraft habe offenbar weisungswidrig die Frist nicht notiert und ihm die Akten des Mandanten nicht rechtzeitig vorgelegt.
( Quelle: N-TV Online vom 24.12.2004)
Bank macht Rückerstattungsansprüche in Höhe von insgesamt 2413000 DM nebst Zinsen wegen überwiesener Geldbeträge geltend, die die bekl. Bank weisungswidrig an nicht empfangsberechtigte Personen ausgezahlt haben soll.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)