Da auf Wunsch der Anleger eine Verlängerung des Generalmietvertrages um weitere 10 Jahre erreicht werden kann, ist auch für die zweiten 10 Jahre eine relativ hohe Sicherheit der Einkünfte gewährleistet.
( Quelle: Welt 1999)
Durch die einseitige Verlängerungsmöglichkeit für die Fondsgesellschaft (das heißt für die Anleger) wird die anfängliche Einnahmensicherheit für 10 Jahre sogar um weitere 10 Jahre erhöht.
( Quelle: Welt 1999)