Recht und Personal und den werksärztl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Das entspricht auch der Entstehungsgeschichte des ArbsiÖ, nach dessen Begründung die Aufgabenerfüllung diejenigen Vorschriften erfassen sollte, die nach den Richtlinien zur werksärztl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)