Das neue Schuldrecht: Auswirkungen auf die kauf- und werkvertragliche Praxis.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 18.12.2002)
Auch wenn also ein generell erhöhtes Sicherheitsniveau zu besorgen ist, darf man dem Dienstvertrag gleichwohl nicht werkvertragliche Momente von Erfolgsgewährleistung unterschieben.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)