Das Bundeskartellamt meldet wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen das von Handel und Industrie vorgeschlagene einheitliche Rückgabe-System an.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.02.2003)
Das Gericht sieht in dem Projekt mit einem Investitionsvolumen von 250 Millionen Mark auch keinen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Regelungen (Az.: 4 U 957/00).
( Quelle: )
Das Bundeskartellamt will die wettbewerbsrechtliche Prüfung der Bewag-Übernahme nach Berlin holen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)