Schließlich wird wegen wettbewerbsrechtlicher Vorschriften und wegen neuer Technologien ein Teil wieder an die Klubs zurückfallen müssen, und nur ein Teil weiter bei der UEFA bleiben.
( Quelle: Die Welt Online vom 28.04.2002)
Dies sei ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Den Unternehmen muss in Fällen, in denen wettbewerbsrechtlicher Klärungsbedarf besteht, die Möglichkeit einer "Vorabklärung mit der Kommission" erhalten bleiben.
( Quelle: OTS-Newsticker)