Grund: Amtsdirektor Reiner Oncken hatte im Auftrag der Stadt Teupitz die Wohnwagen von Dr. Manfred Graichen und Günther Drews "wegen widerrechtliches Abstellen" vom Campingplatz D 71 räumen lassen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Der Magistrat antwortete, dass weder beim zuständigen 12. Polizeirevier noch bei den umliegenden Revieren Beschwerden über Lärm oder widerrechtliches Parken eingegangen seien.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.09.2003)
In bezug auf widerrechtliches Doping "war die DDR kein gesetzloses Etwas, es gab sogar ausgezeichnete Bestimmungen", sagte Werner Franke.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)