Sie sollen dem Hauptbelastungszeugen gegen ihren Mandanten, einem gewissen Franz R., zwei Millionen Mark dafür geboten haben, dass er seine Daum belastende Aussage widerrufe und Deutschland für die Dauer des bis Februar terminierten Prozesses verlasse.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.11.2001)
Voraussetzung dafür war, daß der Täter seine unwahren Angaben bis spätestens zum 31. März 1950 bei der Polizei widerrufe.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)