Eine solche Gegenläufigkeit im rechtspersonalen Beziehungskalkül ist widersprüchl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Auch unter Berücksichtigung der nachgebesserten Einzelaufzeichnungen der Kl. ergebe sich, daß die 40 %-Grenze nur knapp überschritten werde. Die nachgebesserten Aufzeichnungen seien jedoch widersprüchl. und damit nicht verwertbar.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Sollten der Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 BetrVG und der im Eingangshalbsatz des § 87 Abs. 1 BetrVG festgelegte Tarifvorrang denselben Zweck erfüllen, so hätte der Gesetzgeber eine in sich widersprüchl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)