wieder in Besitz nehmen

  1. Um es wieder in Besitz nehmen zu können, sollten die Erben den Kaufpreis und die Lagergebühren für das Bild erstatten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.03.2004)
  2. Die ursprünglichen Eigentümer werden dann ihre Häuser wieder in Besitz nehmen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  3. Aber jeder kennt noch die Flurmarken seines einstigen Bodens und hofft, sein Eigentum eines Tages wieder in Besitz nehmen zu können. ( Quelle: Kindler Literaturlexikon)