Es wurde eine Belohnung in Höhe von zehn Prozent der wiederbeschafften Süßigkeiten, maximal 10 000 Mark, ausgesetzt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Es ist eine Belohnung ausgesetzt in Höhe von zehn Prozent des wiederbeschafften Geldes, jedoch nicht mehr als 20 000 Mark.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)