wiederbeschafften

  1. Es wurde eine Belohnung in Höhe von zehn Prozent der wiederbeschafften Süßigkeiten, maximal 10 000 Mark, ausgesetzt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Es ist eine Belohnung ausgesetzt in Höhe von zehn Prozent des wiederbeschafften Geldes, jedoch nicht mehr als 20 000 Mark. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)