Zum einen hatte das Bundesfinanzministerium die Vorschriften zuletzt noch dahingehend präzisiert, dass ein Abruf der Daten nur anlassbezogen und zielgerichtet zulässig ist, und damit willkürlichem Ausspähen einen Riegel vorgeschoben.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.03.2005)
Natürlich: Wenn es um die fundamentalen Rechte der Person Leben, Freiheit, Schutz vor Folter und willkürlichem Freiheitsentzug, Schutz vor Diskriminierung - geht, kann es keinen Kompromiß geben.
( Quelle: Die Zeit (37/1996))