wirtschaftl

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  1. Mit § 141b Abs. 1 AFG in der ursprüngl. Fassung des Ges. sollte eine Sicherung von rückständigen Lohnansprüchen für einen Zeitraum bis zu 3 Monaten vor Eintritt des Insolvenzereignisses gewährleistet werden, um eine wirtschaftl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Daher ist die Zurechnung der durch den Arbeitgeber eigenverantwortl. geschaffenen Risikolage als eine sozialadäquate Ausgestaltung der wirtschaftl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Dieser topischen Jurisprudenz steht die Dogmatik des bürgerl. Rechts entgegen, für die wirtschaftl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Vom Einsatz und Engagement des Restaurantleiters hänge letztl. der Erfolg oder Mißerfolg des Betriebes ab, der beim Kunden das Unternehmen der Bekl. repräsentiere. Das Versagen einzelner Betriebsleiter könne den Ruf und damit den wirtschaftl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Entgegen der Ansicht der Revision kann selbst die jahre- oder jahrzehntelange Lieferung den Anspruch nicht auf ein bestimmtes Kohleprodukt konkretisieren; er wird auch dann gehörig erfüllt, wenn aus wirtschaftl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  6. Hierbei kann dahinstehen, ob die Taxi-Besitzer-Vereinigung rechtl. als nichteingetragener wirtschaftl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  7. Altersrente ist keine ohne Rechtsanspruch gewährte Unterstützungszahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer; ihr Zweck ist nicht die Hilfeleistung in einer außerordentlichen wirtschaftl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  8. Bundesmin. für wirtschaftl. ( Quelle: Tagesspiegel vom 26.11.2003)
  9. Die Anpassungen wurden vorge- nommen,-[vorgenommen] um das Besoldungsgefüge an veränderte Geldwert- wirtschaftl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  10. Das Schwergewicht der Entscheidung liegt aber nicht bei dieser Aussage, sondern bei der Anerkennung eines Anhörungsrechtes des Betriebsrates (§ 102 Abs. 1 BetrVG) bei nicht tendenzbezogenen, sondern wirtschaftl. begründeten Kündigungen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
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