Aber sie waren alle noch da, die Grundgesetzartikel: Art. 20, mit dem Rechtsstaatsprinzip, wonach alle an Gesetz und Recht gebunden sind.
( Quelle: Tagesspiegel vom 13.10.2003)
Lebed wies Medienberichte zurück, wonach er die Nato im Falle einer Osterweiterung mit Atomraketen bedrohe.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Diese Auffassung orientiert sich am Sinn und Zweck des Steuerrücktrages nach § 10d EStG, wonach der Verlustrücktrag dem Unternehmen zugute kommen soll, um ihm durch die Steuerrückerstattungen mit zu helfen, sich aus eigener Kraft am Markt zu behaupten.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Informationen aus der Immobilienbranche, wonach der Kaufvertrag mit einem privaten Investor bereits unterzeichnet sei, bestätigte das Hessische Finanzministerium gestern nicht.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.11.2004)
Berichte, wonach eine Preiserhöhung bereits feststehe, wies er aber als falsch zurück.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
An diesem Montag in Berlin macht Arentz den anwesenden CDA-Mitgliedern Mut, erinnert daran, dass einst im Leitantrag ein Passus enthalten war, wonach die Mitbestimmung in Betrieben unter 20 Mitarbeitern ausgesetzt werden sollte.
( Quelle: Spiegel Online vom 13.10.2004)
Die Internationale Seefahrtsbehörde gab kürzlich eine Warnung heraus, wonach die Piratengefahr in der Region stark zugenommen habe.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.07.2005)
Deutsche-Bank-Sprecher Dierk Hartwig wies unterdessen am Sonntag Berichte zurück, wonach die Überschuldung früher hätte bekannt sein müssen und Binder sowie der Aufsichtsratsvorsitzende Carl von Boehm-Bezing Mitschuld an der Misere hätten.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Zudem hätten Äußerungen von US-Notenbankchef Alan Greenspan, wonach die US-Wirtschaft weit von einer Deflation entfernt sei, dem Dollar etwas Auftrieb verliehen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 21.12.2002)
Die Skeptiker bleiben unbeeindruckt: Befürchtungen machen sich breit, wonach Erdogan in die Versuchung kommen könnte, mit Hilfe der neun unabhängigen Abgeordneten die nötige Zweidrittelmehrheit zu einer Verfassungsänderung zu erlangen.
( Quelle: Die Welt Online vom 05.11.2002)