z.Hd

  1. Menschen, die als Augenzeugen bei den Auseinandersetzungen um das Kubat-Dreieck dabei waren und Aussagen insbesondere über Polizeiprovokationen und -brutalitäten machen können, sollen ein Gedächtnisprotokoll anfertigen und dieses an die AL, z.Hd. ( Quelle: TAZ 1988)