zivilgesellschaftlichen

  1. Parteiendemokratie beugt sich "Sachzwängen" Die Ereignisse nach dem 11.September bestätigen erneut die Notwendigkeit eines zivilgesellschaftlichen Gegengewichts. ( Quelle: Neues Deutschland vom 10.12.2002)
  2. Allen durchaus ermutigenden Schritten hin zu einer freieren, zivilgesellschaftlichen Grundordnung zum Trotz, droht die irakische Gesellschaft an diesem existentiellen Duell zu zerbrechen. ( Quelle: Die Welt vom 12.05.2005)
  3. Sie ist nicht nur administrativ zu lösen, sie bedarf zivilgesellschaftlichen Engagements und eines akzeptierten Zieles. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.10.2004)
  4. Die vielfältigen Partei- und zivilgesellschaftlichen Strukturen lassen den Angriff auflaufen, wenn er nicht dauerhaft ist und Gegenstrukturen hervorbringt. ( Quelle: )
  5. Von westeuropäischen rechtsstaatlichen und zivilgesellschaftlichen Standards ist sie trotzdem weit entfernt; aber sie hat sich auf den Weg gemacht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.11.2002)
  6. Die Chance, die solche Bewegungen im Sinne der zivilgesellschaftlichen Gemeinschaftsbildung bieten können, stehen daher im Gegensatz zu Risiken von Konflikten durch Polarisierung fundamentaler Positionen. ( Quelle: Die Zeit (46/2001))
  7. Aber es wird eines Tages dahin kommen." Li Ning plädiert damit für den Sport als zivilgesellschaftlichen Faktorund natürlich für Olympia in Peking. ( Quelle: Die Zeit (29/2001))
  8. Dem "bösen Weihnachtsschreck", sagt Verdens Bürgermeister Lutz Brockmann (SPD) begegnete die Stadt mit einer zivilgesellschaftlichen Kraftanstrengung, die ihresgleichen sucht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.10.2005)
  9. Die breite Einbeziehung aller Interessen, darunter auch der zivilgesellschaftlichen Organisationen und der betroffenen Bürger, garantiert per se ein hohes Maß an Legitimität. ( Quelle: FREITAG 2000)
  10. Vertreter des "dritten Sektors" der zivilgesellschaftlichen Organisationen fordern daher mit guten Gründen eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts und eine weitere Liberalisierung des Stiftungsrechts. ( Quelle: Die Zeit (34/2002))