zivilrechtliche

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  1. Die zivilrechtliche, buchhalterische und steuerliche Behandlung des Finanzierungsleasingvertrages ist mit der deutschen im Wesentlichen vergleichbar. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.03.2003)
  2. Das Tätigkeitsfeld des Staates, aus dem diese Ansprüche - schlichte zivilrechtliche Verbindlichkeiten - resultieren, ließe sich nach bundesdeutscher Terminologie mit dem Begriff der Fiskalverwaltung umschreiben: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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