zu.Geht

  1. Kommt zum Beispiel ein Passagier wegen Überbuchung nicht an Bord, steht ihm neben einem Ersatzflug eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zu.Geht es nach den Verfassern der Verordnung, ist mit dem Papier alles geklärt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.02.2005)