Betriebe, die die ihnen vom Staat zuerkannten Verschmutzungsrechte nicht ausschöpfen, können diese Gewinn bringend weiter verkaufen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.07.2004)
IV. Gegen die Höhe der dem Kl. zuerkannten Ansprüche hat die Revision keine substaniierten Angriffe erhoben.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)