Auch der Vortrag, das Institut veröffentlichte seine Halbjahresprogramme und es bestehe die Möglichkeit, sich unmittelbar bei dem Institut zu melden, rechtfertigt nicht den Schluß, die Seminare seien für jedermann zugängl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Das ist mit der der Parteidisposition nur beschränkt im Rahmen der §§ 3-5 ArbGG zugängl. ausschließl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)