zugängl

  1. Auch der Vortrag, das Institut veröffentlichte seine Halbjahresprogramme und es bestehe die Möglichkeit, sich unmittelbar bei dem Institut zu melden, rechtfertigt nicht den Schluß, die Seminare seien für jedermann zugängl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Das ist mit der der Parteidisposition nur beschränkt im Rahmen der §§ 3-5 ArbGG zugängl. ausschließl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)