zugangsbedürftige

  1. Damit fehlte ihm das Bewußtsein, eine zugangsbedürftige Willenserklärung abzugeben, sodaß er nicht willensgesteuert etwas für ihren Zugang veranlassen konnte (vgl. hierzu BGH, NJW 1979, 2032). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)