Für Mieterhöhungserklärungen, die bis zum 31.8. zugehen, gilt das alte Recht, für danach zugegangene Mieterhöhungserklärungen gilt das neue Recht.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.10.2001)
Zu Jahresbeginn ausgesprochene und im Fall des Lauchhammeraner Bürgermeisters Christian Häntzka schriftlich zugegangene Morddrohungen gegenüber führenden Kommunalpolitikern der "abtrünnnigen" Gemeinden.
( Quelle: TAZ 1991)