Dabei stützt er sich auf den Umstand, daß die gesamte in Moskau zugeladene Fracht überprüft worden sei.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Bei Airbus gehe es lediglich um Produktions- und Kundenabnahmeflüge für das Frachtflugzeug A 380 F, das ohne zugeladene Last auch auf der jetzigen Landebahn starten und landen könnte, argumentieren die Richter.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.06.2004)