Ist sie kinderlos, hat sie nach geltendem Recht Anspruch auf 25 Prozent jener Versichertenrente, die ihrem Mann zugestanden hätte.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Die Online-Bäckerei Peapod soll im Mai das Geld ausgehen, dem Spielzeugvertrieb Etoys wird noch eine Galgenfrist bis Februar 2001 zugestanden.
( Quelle: DIE WELT 2000)