Man dürfe die Kurden nicht bevorzugen, indem man ihnen Sonderrechte zugestehe.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Das OLG befasste sich ausführlich mit der Rechtslage und kam zu dem Schluss, dass das Grundgesetz einem Straftäter einen Anspruch auf Verteidigung zugestehe.
( Quelle: DIE WELT 2001)