zugezahlt

  1. Zuzahlungen: Grundsätzlich müssen bei allen Leistungen zehn Prozent, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, zugezahlt werden. ( Quelle: Die Welt Online vom 27.09.2003)
  2. Der eigene Beitrag für Reha-Maßnahmen steigt sogar auf 35 Mark. Für eine vierwöchige Behandlung müssen fast 1000 Mark zugezahlt werden. ( Quelle: BILD 1996)
  3. Jetzt erfuhr die Mutter, daß für ein Blindenlesegerät 2 000 Mark zugezahlt werden sollen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  4. Bei Krankenhausaufenthalten müssen in den ersten 14 Tagen 17 Mark (bisher 12 Mark) pro Tag zugezahlt werden (neue Bundesländer: 14 Mark). ( Quelle: BILD 1997)
  5. Dann müssen für Kronen und Brücken nicht mehr hunderte Euro zugezahlt werden, weil die Versicherung bei einem entsprechenden Tarif alles übernimmt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.08.2003)
  6. Ist das Telefongespräch die erste Inanspruchnahme eines Arztes oder Therapeuten in einem Kalendervierteljahr, muss zugezahlt werden. ( Quelle: Abendblatt vom 04.01.2004)