Gelten jüdische Bürger auch dann als verfolgt, wenn sie sich nachweislich während der NS-Zeit außerhalb des Reichsgebiets aufhielten oder nur dann, wenn sie etwa im Reichsgebiet gelegenes oder sonstwie für NS-Behörden zugriffähiges Vermögen besaßen?
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)