Ein zulässiger Abschuss eines entführten Passagierflugzeugs ist nach Ansicht von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) "faktisch nicht denkbar".
( Quelle: Merkur Online vom 10.11.2005)
Schlechter ist es um diejenigen bestellt, die Kraftfahrzeuge bis 7,5 t und einen Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse steuern müssen, sei es beim Umzug oder im Nebenjob.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Der High Court, Englands höchstes Gericht, entschied, dass der Börsenwert kein zulässiger Maßstab sei, und strich diese in Höhe wie Begründung beispiellose Forderung aus der Anklageschrift.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.10.2004)
Sind jedoch wesentliche Lebensfunktionen wie Atmung, Herzaktion und Kreislauf noch erhalten, so kommt ein zulässiger Behandlungsabbruch nur in Betracht, wenn er dem mutmaßlichen Willen des entscheidungsunfähigen Patienten entspricht.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Das in der Branche übliche Trinkgeld der Abonnenten sei ein zulässiger Grund, die Zusteller gegenüber den anderen Mitarbeitern zu benachteiligen, entschied das Bundesarbeitsgericht in Kassel.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
"Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation.".
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Tatsächlich hat sich die Bundesregierung auf einen schmalen Grat zwischen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit und verbotener Regierungswerbung begeben.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Mit der Veranstaltung acht Tage vor der Bundestagswahl vom 18. September seien die Grenzen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit überschritten worden, argumentierte der CDU-Landesvorsitzende Christoph Böhr.
( Quelle: n-tv.de vom 22.10.2005)
Bereits jetzt kennt der Tankroboter alle für ihn wichtigen Daten über das Fahrzeug: Typ, zulässiger Kraftstoff und Lage des Tankdeckels.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Laut Polizei war der Bus, der mit zulässiger Geschwindigkeit von 102 Stundenkilometern fuhr, ganz allmählich von der Fahrbahn abgekommen.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 26.08.2003)