zulassungsfreier

  1. Beim sogenannten Teleshopping wird der "virtuelle Katalog" als zulassungsfreier Dienst angesehen, während ein Fernseh-Werbekanal mit Unterhaltungselementen als Rundfunk gilt und von den Ländern zugelassen werden muß. ( Quelle: Welt 1996)
  2. Wird das betreffende Fahrzeug mit Genehmigung geschleppt, so ist es als zulassungsfreier Anhänger (§ 33 II Nr. 2 StVZO) gem. § 2 I Nr. 6c PflVG nicht versicherungspflichtig. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)