Schon gezahltes Geld zurück verlangen wollen auch die früheren Sponsoren, wenn Mitwisserschaft des Verbandes beim Doping nachgewiesen wird.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Bei geringen Mängeln kann der Kunde den Preis mindern, bei gravierenden das Geld zurück verlangen - im Streitfall entscheidet ein Sachverständiger.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.01.2002)