"Selbst die so genannte Mietgarantie sichert hier keinesfalls den Erwerber ab, und ob der Bauträger nach zehn Jahren noch existiert und die Wohnung, wie versprochen zurückkauft, steht ebenfalls in den Sternen", erklärt die Verbraucherzentrale.
( Quelle: Die Welt vom 04.08.2005)