Vor diesem Hintergrund erweist es sich nicht als unverhältnismäßig, das Interesse eines Apothekeninhabers an einem offenen Eingangsbereich gegenüber den öffentlichen Belangen zurückzusetzen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
'Ich benutze das Wort "fremd" niemals, um jemanden zurückzusetzen oder auszugrenzen.'
( Quelle: RTL vom 17.06.2005)