Bei gestreckten Enteignungsvorgängen kommt es darauf an, ob die als Grundlage der Enteignung dienende, der sowjetischen Besatzungsmacht zurechenbare Maßnahme in dem genannten Zeitraum erfolgt ist (25).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Es gab in allen Gliedern dieser Befehlskette individuelle und zurechenbare Schuld.
( Quelle: TAZ 1997)