Eine Ausnahme gilt jedoch für jene Gruppe gutsituierter Pensionäre, die höhere Renten beziehen oder über zusätzliche Einkünfte verfügen: Liegt ihr Ertragsanteil über den Freibeträgen, kann dieser besteuert werden.
( Quelle: TAZ 1997)
Bei einer Jahresrente von 15000 Euro könnte ein verheirateter Rentner noch rund 10000 Euro zusätzliche Einkünfte steuerfrei beziehen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.03.2002)
Das kann sich aber ändern, wenn zusätzliche Einkünfte, zum Beispiel eine Betriebsrente, Mieteinkünfte oder Zinsen, hinzukommen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 22.09.2004)