Aufträge über 80 000 Mark wurden freihändig ohne Kostenvergleich vergeben, zusammengehörende Bestellungen widerrechtlich geteilt, um unter erlaubten Höchstgrenzen zu bleiben.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Mit der deutschen Teilung waren bis dato zusammengehörende Kirchenregionen getrennt worden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)