zuständig

  1. Neben der Sammelnummer der Polizei, an die mehrere Reviere und das Präsidium angeschlossen sind, wurde von der Post auch die Nummer einer Dienststelle ermittelt, die unter anderem für das zivile Streifkommando zuständig ist. ( Quelle: TAZ 1989)
  2. Dafür seien die Bäder-Betriebe zuständig. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Der 23. Zivilsensat unter Vorsitz von Richterin Ingeborg Schulze-Schröder sah sich nicht zuständig und verwies auf die Verbandsautonomie. ( Quelle: Netzeitung vom 18.07.2002)
  4. Während die Schulen, für die ausschließlich die Länder zuständig sind, vor allem wegen gesunkener Schülerzahlen bis vor kurzem noch recht gut dastanden, sieht es dort, wo der Bund die Mitverantwortung trägt, schlechter aus. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  5. Die Abteilung für Endoskopie, zuständig vor allem für Magen-Darm-Spiegelungen, habe spürbar an Leistungsfähigkeit gewonnen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  6. "Radioaktives Strontium wird vom Körper in die Knochen eingebaut", erklärt Reinhard Jaki, Chefarzt an der Klinik Schillerhöhe in Gerlingen und für die medizinische Beratung und Disposition der Medikamente zuständig. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  7. Schließlich sei die Bundesregierung allein zuständig und es sei das Luftwaffenamt gewesen, das der Ausdehnung des Flugbetriebes in den Nachtstunden bis 2 Uhr zugestimmt habe. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  8. Wenn sie nicht gerade "Kleine Welt" spielen, arbeiten die WG-Bewohner als Computerverkäufer, besuchen die Uni oder sind in einer Firma fürs Controlling zuständig. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  9. Nach herkömmlichen Vorstellungen sei die Max-Planck-Gesellschaft für die Grundlagenforschung zuständig, die FhG für die angewandte Forschung und die Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF) für die Großforschung. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  10. Sprechen in diesen Fällen Gründe des Verfahrenszusammenhangs für die Zuständigkeit des Prozeßgerichts des ersten Rechtszuges, wäre es unzweckmäßig, für andere Fälle der Kostenfestsetzung das Vollstreckungsgericht für zuständig zu erklären. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)