Allerdings kann die Bundesregierung nur die zustimmungsfreien Teile per Kanzlermehrheit gegen den Willen der Länderkammer durchsetzen.
( Quelle: Netzeitung vom 06.12.2002)
Im zustimmungsfreien Teil ist unter anderem die Einrichtung von Personal-Service-Agenturen geregelt.
( Quelle: Netzeitung vom 06.12.2002)