Was sich vor allem einprägt, ist die Tatsache, daß da ein Mann seinem Gewissen gefolgt ist, den höllischen Mächten und Gewalten um ihn herum zuwidergehandelt und damit die gängige Lüge widerlegt hat, daß man nichts machen konnte, nichts machen kann.
( Quelle: FAZ 1994)
So trifft hier nicht nur Gerster der Vorwurf, im Interesse Möllers und dem Wohl des Vereins zuwidergehandelt zu haben, sondern auch und gerade jene, die ihn handeln ließen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)