F. die dem Jugendschutz eklatant zuwiderlaufende Funktion, aus einer größeren Zahl wertneutraler Vorgänge diejenigen aufgrund intensiver Nachforschungen herauszupicken, die dem jeweiligen Ermittlungsbeamten rechtsgutsverletzend erscheinen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Als Gründe für die mangelnde Verfügbarkeit wurden aber häufig zuwiderlaufende Interessen der Eigner ermittelt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)