zuzuordenen

  1. Beide ermöglichen die sogenannte listenmäßige Übermittlung von Daten, die nicht den speziellen, sensiblen Daten zuzuordenen sind: darunter fallen einfache Daten wie Name, Beruf, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe und Adresse. ( Quelle: DIE WELT 2001)