Auch die Förderung einer Begegnungsstätte für Jugendliche unterschiedlicher Nationen in Solingen wäre eine zweckgerichtete mögliche Verwendung.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Denkbar ist, quasi als Korrektiv der weitgefaßten Anknüpfung, auf Tatbestandsebene eine diskriminierende oder zweckgerichtete Regelung zu fordern oder auf Rechtfertigungsebene weitergefaßte Ausnahmegründe anzuerkennen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)