Eine Versicherungsgesellschaft muß auch dann Schadenersatz leisten, wenn der Versicherte einen Autodiebstahl nicht zweifelsfrei beweisen kann.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Nun im Berufungsverfahren konnte die Verteidigung Videoprints präsentieren, die sie erst nach dem ersten Verfahren erhalten hatte, und die die Unschuld ihres Mandanten zweifelsfrei beweisen.
( Quelle: Junge Welt 2000)