Als zwingendes Recht bestimmt Artikel 2 dieses Vertrages, "daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen".
( Quelle: Junge Welt 1999)
Die Neuregelung des Ausländerrechts 1990 habe nach dem Willen des Gesetzgebers die behördlichen Ermessensspielräume soweit wie möglich einschränken oder abschaffen und durch zwingendes Recht ersetzen wollen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)