Der zwischengeschaltete Übergang von Gesetzes wegen erscheint dabei als reine Zweckkonstruktion.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Und auch zwischengeschaltete sogenannte Service-Provider, wie in Deutschland die debitel oder Talkline Infodienste, gibt es im neuen Netz nicht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)