[1] akademischer Grad/Titel, den eine Hochschule verleiht, wenn jemand mit Erfolg ein Promotionsverfahren (Prüfungsverfahren mit dem Ziel, den Grad eines Doktors zu erwerben) absolviert hat
[1] „Bislang hat er nur angekündigt, dass er seinen Doktortitel vorübergehend nicht tragen will, also gleichsam zum Doktor der Reserve wird.“❬ref❭. Seite 20-29, Zitat Seite 22.❬/ref❭
[1] „Die zuständige Fakultät der Universität Düsseldorf hat das Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels einer früheren Doktorandin eingeleitet.“❬ref❭, Seite 17.❬/ref❭