[1] „Die Außenwirtschaftsfreiheit ist in § 1 Abs. 1 S. 1 dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) als leitender Grundsatz vorangestellt und erstreckt sich auf den durch das AWG geregelten Außenwirtschaftsverkehr, ...“❬ref❭❬/ref❭
[1] „Da sich die AWG jedoch trotz der Anreize nur langsam entwickelten, wurde schon 1957 eine neue AWG-Verordnung (einschließlich Musterstatut) erlassen, die die alte ersetzte.“❬ref❭❬/ref❭