Abbedingung

 f.  Z

Bedeutungen

[1] Ausschluss durch Vertrag oder gesetzliche Bestimmung
Herkunft
Ableitung zum Stamm des Verbs abbedingen mit dem Suffix (Derivatem) -ung
Synonyme
[1] Ausschluss, Außerkraftsetzung
Gegenwörter
[1] Inkraftsetzung
Beispiele
[1] Das Gericht strich die nichtige Abbedingung des Strafschadensersatzes.
[1] „Die völlige Abbedingung der Maklerpflichten wird damit in der Praxis nicht durchführbar sein. Möglich ist allerdings die Einschränkung der Haftung, […] die es dem Makler erlaubt, sich gegen Beratungsfehler effektiv und umfassend zu versichern.“❬ref❭http://www.dr-schulte.de/2008/maklerhaftung--enthaftung-uber-das-kleingedruckte-ist-nicht-moglich.html❬/ref❭

Referenzen

[1]
[*] canoo.net Abbedingung
Quellen

Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ Abbedingung Abbedingungen
Genitiv Abbedingung Abbedingungen
Dativ Abbedingung Abbedingungen
Akkusativ Abbedingung Abbedingungen

Worttrennung

Ab·be·din·gung, Ab·be·din·gun·gen
Aussprache
IPA ˈapbəˌdɪŋʊŋ, ˈapbəˌdɪŋʊŋən
Hörbeispiele: ,
Betonung
Ạbbedingung