Abwehrverletzung

Z

Bedeutungen

[1] Recht, Rechtsmedizin: Verwundung bei einem Menschen, deren Vorhandensein auf eine tätliche Auseinandersetzung hinweist
Herkunft
[1] Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Wörtern Abwehr und Verletzung
Oberbegriffe
[1] Verwundung
Beispiele
[1] „Zu einer Abwehrverletzung kam es nicht, da das Werkzeug gar nicht registriert worden war.“❬ref❭„Handbuch gerichtliche Medizin“, von Bernd Karger, B Brinkmann, B Madea, Springer, 2003, Seite 582.❬/ref❭
[1] „Das Opfer hatte in dieser Lage nach Erkennen der Gefahr keine Möglichkeit mehr, sich gegen den Tötungsangriff zur Wehr zu setzen, was die fehlenden Abwehrverletzungen bestätigen.“❬ref❭kjur.de: BGH, 27.06.2006 - 1 StR 113/06 Zugriff 14.7.12.❬/ref❭
Charakteristische Wortkombinationen
[1] aktive Abwehrverletzung, passive Abwehrverletzung

Referenzen

[1] Wikipedia-Artikel Abwehrverletzung
Quellen

Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ Abwehrverletzung Abwehrverletzungen
Genitiv Abwehrverletzung Abwehrverletzungen
Dativ Abwehrverletzung Abwehrverletzungen
Akkusativ Abwehrverletzung Abwehrverletzungen

Worttrennung

Ab·wehr·ver·let·zung, Ab·wehr·ver·let·zun·gen
Aussprache
IPA ˈapveːɐ̯fɛɐ̯ˌlɛʦʊŋ, ˈapveːɐ̯fɛɐ̯ˌlɛʦʊŋən
Hörbeispiele: ,