[1] Für die Agrarbehörden in Österreich gilt ein anderer Instanzenzug als für andere staatlichen Behörden: Auch in zweiter und dritter Instanz sind spezielle Agrarbehörden (Landesagrarsenate und Oberster Agrarsenat) für die Entscheidungen zuständig.
[1] „Ich habe nichts verbrochen«, sagt Herrmann. Die benachbarten Bauern und Tierarzt Staub hegen den Verdacht, die Agrarbehörden hätten an Herrmann ein Exempel statuiert, um den Imageschaden der Landwirtschaft zu beschränken. Sie finden es nicht richtig, dass ein Einzelner vor Gericht gestellt wird.“❬ref❭❬/ref❭