[1] in Österreich: feierliche Verpflichtung zur gesetzestreuen und gewissenhaften Ausübung übertragener Funktionen (durch ein Gelöbnis), unter anderem für politische Abgeordnete, Richter, Soldaten und Beamte
[1] Die Angelobung der österreichischen Bundesregierung Faymann II ist für den 16. Dezember 2013 geplant.
[1] „Bundespräsident Dr. Heinz Fischer wird am Montag, den 16. Dezember 2013 die Ernennung und Angelobung der neuen Bundesregierung und der neuen Staatssekretäre um 11.00 Uhr im Maria Theresien-Zimmer der Präsidentschaftskanzlei vornehmen.“❬ref❭AVISO: Ernennung und Angelobung der neuen österreichischen Bundesregierung.ots.at vom 15. Dezember 2013❬/ref❭
[1] „Monika Lindner bleibt der für heute geplanten Angelobung der Abgeordneten durch Präsident Heinz Fischer fern. Als Grund nannte sie das Ausbleiben eines angemessenen Überstundenzuschlags.“❬ref❭Kein Überstundenzuschlag: Lindner bleibt eigener Angelobung fern.dietagespresse.com vom 15. Dezember 2013❬/ref❭